x

Betreibungen und Konkursverfahren (SchKG)

Betreibungen und Konkurse können einschneidende Auswirkungen auf Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen haben. Andererseits sind sie oft die einzige Möglichkeit, wie Sie gerechtfertigte Geldansprüche durchsetzen können. Wir unterstützen Sie, egal auf welcher Seite Sie stehen:

  • Einleitung von Betreibungen
  • Beseitigung von Rechtsvorschlägen
  • Pfändungen
  • Nachlassverfahren
  • Konkursverfahren
  • Rechtsöffnung und Aberkennungsklage
  • Vollstreckung gerichtlicher Urteile
x

Submissionsverfahren

Öffentliche Submissionsverfahren bieten aus Sicht der Bewerber, aber auch für die ausschreibende Vergabestelle, zahlreiche Fallstricke. Wir unterstützen Sie, egal auf welcher Seite Sie stehen. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit (äusserst kurze Beschwerdefristen) nehmen Sie bitte sofort mit uns Kontakt auf.

  • Ausschreibung und Submissionsunterlagen
  • Durchführung Vergabeverfahren
  • Verletzung der Zuschlagskriterien
  • Anfechtung des Vergabeentscheides
  • Verhinderung der Vergabe während des Rechtsmittelverfahrens (aufschiebende Wirkung)
x

Verwaltungsfragen

Gemeinden und öffentliche Institutionen wirken mit ihren Verfügungen auf unterschiedlichste Weise auf Private und Unternehmen ein. Wenn Sie nicht wissen, ob und wie Sie eine Verfügung anfechten bzw. eine solche interpretieren sollen, treten Sie mit uns in Kontakt. Wir zeigen Ihnen gerne Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie in Rekurs- oder Beschwerdeverfahren, insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Allgemeine Verwaltungshandlungen
  • Bewilligungen aller Art
  • Umweltschutz und Raumplanung
  • Zollrecht
  • Aufenthaltsbewilligungen und Einbürgerungen
x

Gemeindeberatung

Wenn Sie als Gemeindeverwaltung über keinen internen Rechtsdienst verfügen, aber bei speziellen Aufgaben oder der Durchsetzung von Gemeindeansprüchen gerne auf fachkundige Hilfe zählen möchten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, egal um welchen Bereich des Verwaltungsrechts es sich handelt.

jetzt kontakt aufnehmen