Ehe- und Scheidungsrecht
Vor oder auch nach einer Eheschliessung können mittels Ehevertrag auf die individuelle Paar- und Familiensituation bezogene Anordnungen getroffen werden; sei es mit dem Ziel, den anderen Ehegatten im Todesfall eines Ehepartners möglichst optimal abzusichern, sei es, um bestimmte Vermögenswerte im Falle einer Scheidung zu schützen. Oftmals werden Eheverträge mit Erbverträgen kombiniert, um eine optimale Begünstigung herbeizuführen. Über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen.
Entschliesst sich ein Paar zur Trennung oder Scheidung seiner Ehe, so ist dieser Schritt oftmals verbunden mit Unsicherheiten und einer starken emotionalen Belastung. In dieser schwierigen Lebenssituation stehen wir Ihnen zur Seite, bieten Ihnen Unterstützung bei der Erarbeitung einer Regelung über die Scheidungs- oder Trennungsfolgen und vertreten Sie auch vor Gericht.
- Eheverträge
- Konkubinat
- Eheschutz
- Scheidung
Im Rahmen einer Ehescheidung sind namentlich folgende Belange zu regeln:
- Zuteilung der Obhut über gemeinsame Kinder
- Zuteilung der elterlichen Sorge (gemeinsame elterliche Sorge als Normalfall)
- Besuchsrechtsregelung
- Kindesunterhaltsbeiträge
- Persönliche Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen Ehegatten
- Güterrechtliche Auseinandersetzung
- Vorsorgeausgleich (Ausgleich der angesparten Pensionskassenguthaben)
Erbrecht
Im Hinblick auf das dereinstige eigene Ableben bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Erbfolge nach den eigenen Wünschen und bedürfnisorientiert zu regeln. Über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, eine optimale Begünstigungsordnung mittels Testament und/oder Erbvertrag aufzustellen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch dann mit Rat und Tat zur Seite und vertreten Sie nötigenfalls vor Gericht, wenn Sie sich als Erbe oder Vermächtnisnehmer mit einer erbrechtlichen Streitigkeit konfrontiert sehen.
- Testamente und Erbverträge
- Erbteilungen sowie damit im Zusammenhang stehende Klagen:
- Ungültigkeitsklagen
- Ausgleichungs- und Herabsetzungsklagen
- Willensvollstreckungen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Mit Blick auf den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit, die als Folge eines Unfalls (z.B. Koma) oder einer Erkrankung (z.B. schwere Demenz) eintreten kann, bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Anordnungen über die eigene medizinische Behandlung zu treffen und eine Vertrauensperson mit der Befugnis auszustatten, Entscheidungen an seiner Stelle zu treffen. Über diese Möglichkeiten beraten wir Sie gerne. Sie können auch auf unsere Unterstützung zählen, falls Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder sich mit einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme konfrontiert sehen sollte. Wir vertreten Ihre Interessen namentlich auch in Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und den Rechtsmittelinstanzen.
- Vorsorgeaufträge
- Patientenverfügungen
- Unterhaltsvereinbarungen für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern
- Mündigenunterhalt
- Kindesschutzmassnahmen
- Vertretung in Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und Rechtsmittelinstanzen
- Erziehungs- und Besuchsbeistandschaften
- Obhuts- und Sorgerechtsentzüge
- Erwachsenenschutzmassnahmen
- Vertretung in Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und Rechtsmittelinstanzen
- Beistandschaften