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Grundstück- und Liegenschaftskauf

Der Kauf und Verkauf eines Grundstückes, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung wollen gut überlegt sein. Eine rechtliche Prüfung der Verträge wird sowohl für Käufer und Verkäufer dringend empfohlen:

  • Definition des Kaufobjektes und des Kaufpreises
  • Absicherung der Grundstückgewinnsteuer
  • Pfandbelastungen und Dienstbarkeiten
  • Gewährleistungsrechte (Mängel der Kaufsache)
  • Gestaltung der Eigentumsübertragung
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Bau- und Planerverträge

Beim Bau, dem Umbau oder der Sanierung von Liegenschaften sind neben der Bauherrschaft auch der Architekt, der Ingenieur, der Geologe, der Bauphysiker und der Handwerker mit von der Partie. Wir vertreten sämtliche dieser Beteiligten:

  • Totalunternehmer und Generalunternehmer
  • Bauleitung, Planung (Architekt und Ingenieur) sowie Subunternehmer
  • Werkpreis, Honorar und Baukostenüberschreitung
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Mängelrechte (Werkmangel, Mängelrüge & Verjährung)
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Miete

Das Mieten und Vermieten von Wohnräumen sowie Geschäftsräumen ist mit verschiedensten Rechtsfragen des Alltags verbunden. Wir vertreten sowohl Mieter wie auch Vermieter in allen mietrechtlichen Belangen:

  • Mietzinsreduktionen und Mietzinserhöhung
  • Mängel an der Mietsache und Mietzinshinterlegung
  • Kündigung und Anfechtung von Kündigungen
  • Ausweisung und Mieterstreckung
  • Pacht, Pächter und Verpächter
  • Bäuerliches Bodenrecht (BGBB)
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Stockwerkeigentum

Das günstigere Wohnen im Stockwerkeigentum stellt in rechtlicher Hinsicht eine facettenreiche Herausforderung dar. Wir vertreten Stockwerkeigentümer und Verwaltungen in folgenden Bereichen:

  • Sonderrecht, Sondernutzungsrecht und Wertquote
  • Alleinige Benützung und gemeinschaftliche Teile
  • Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG)
  • Versammlung, Beschlüsse und Anfechtung
  • Benutzungs- und Verwaltungsreglement
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Nachbarrecht

Ob gemietet oder gekauft ist massiver Streit unter Nachbarn keine Seltenheit. In diesen teilweise hoch emotionalen Angelegenheiten unterstützen wir Sie im Hinblick auf nachhaltige sowie einvernehmliche Lösungen:

  • Bäume, Pflanzen, Hecken und Zäune
  • Übermässige und störende Immissionen
  • Fusswegrecht, Fahrwegrecht und Leitungsrecht
  • Bauverbot, Grenzbaurecht und Näherbaurecht
  • Zivilprozess, Strafprozess und Mediation
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Baubewilligung und Rekurs

Bauten, Anlagen und Nutzungsänderungen bedürfen einer Baubewilligung. Die Baugesetze varieren je nach Kanton und Gemeinde. Wir unterstützen sowohl Bauwillige wie auch Gegner von Bauprojekten in sämtlichen Kantonen der Schweiz (insb. ZH, AG, SZ, SG, TG, AR, AI und GR):

  • Baugesuch, öffentliche Auflage und Aussteckung
  • Baurechtlicher Entscheid und Baubewilligung
  • Einsprache, Rekurs und Beschwerde
  • Baureglement, Baugesetz und Zonenplan
  • Quartierplan, Gestaltungsplan und Richtplan
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