Honorar

Die Inanspruchnahme unserer juristischen Dienstleistungen ist wie in der Branche üblich grundsätzlich von der ersten Minute an kostenpflichtig. Wir geben vorbehalten anderslautender und schriftlicher Abmachungen keine unentgeltlichen Rechtsauskünfte und führen daher auch keine unverbindlichen Kennenlerngespräche ohne Kostenfolge – weder per Telefon noch per E-Mail oder vor Ort.

Unsere Aufwendungen verrechnen wir vorbehalten anderslautender und schriftlicher Abreden auf Stundenbasis. Im Rahmen des (telefonischen) Erstgespräches werden wir mit Ihnen (mündlich) eine entsprechende Honorarvereinbarung treffen, die im Anschluss sofern gewünscht und notwendig schriftlich festgehalten wird. Um unsere ersten Aufwendungen abdecken zu können, bitten wir Sie, einen Barvorschuss in der Höhe von CHF 300.00 an das Erstgespräch mitzubringen. Diese Zahlung wird Ihnen sodann an die effektiv anfallenden Aufwendungen zu einem Stundensatz von mindestens CHF 250.00 und maximal CHF 350.00 (zzgl. 4 % Spesen und MwSt.) in Anrechnung gebracht und stellt somit selbstredend keine Beratungspauschale dar.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so raten wir Ihnen dazu, noch vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns, Ihre Versicherung zu kontaktieren und Ihren Fall dort anzumelden. Dadurch erlangen Sie zeitnah Klarheit darüber, ob und welche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Kostendächer, welche Rechtsschutzversicherungen Ihnen gegenüber intern setzen, sind mangels anderslautender und schriftlicher Abreden für uns nicht verbindlich.

Falls Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen sollten, um die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren anfallenden Verfahrens- und Anwaltshonorarkosten selber decken zu können, besteht die Möglichkeit, jederzeit ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Das Gericht heisst ein solches Gesuch dann gut, wenn die eigene Verfahrensposition nicht als aussichtslos einzustufen und die finanzielle Bedürftigkeit ausgewiesen ist. Um Ihre Chancen auf die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege grob beurteilen und gegebenenfalls ein entsprechendes Gesuch möglichst zeitnah stellen zu können, bitten wir Sie die erforderlichen Unterlagen (Checkliste)  möglichst vollständig zusammenzustellen und an das Erstgespräch mitzubringen. Ansonsten werden wir kein entsprechendes Gesuch stellen und unseren Aufwand ganz normal abrechnen.

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