Honorar

Unsere Aufwendungen verrechnen wir auf Stundenbasis. Im Rahmen des Erstgespräches werden wir mit Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung treffen, die im Anschluss schriftlich festgehalten wird. Um unsere ersten Aufwendungen abdecken zu können, bitten wir Sie, einen Barvorschuss in der Höhe von CHF 300.00 an das Erstgespräch mitzubringen. Diese Zahlung wird Ihnen sodann an die anfallenden Aufwendungen in Anrechnung gebracht.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so raten wir Ihnen dazu, noch vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns, Ihre Versicherung zu kontaktieren und Ihren Fall dort anzumelden. Dadurch erlangen Sie zeitnah Klarheit darüber, ob und welche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Falls Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen sollten, um die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren anfallenden Verfahrens- und Anwaltshonorarkosten selber decken zu können, besteht die Möglichkeit, jederzeit ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Das Gericht heisst ein solches Gesuch dann gut, wenn die eigene Verfahrensposition nicht als aussichtslos einzustufen und die finanzielle Bedürftigkeit ausgewiesen ist. Um Ihre Chancen auf die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege grob beurteilen und gegebenenfalls ein entsprechendes Gesuch möglichst zeitnah stellen zu können, bitten wir Sie die erforderlichen Unterlagen (Checkliste)  möglichst vollständig zusammenzustellen und an das Erstgespräch mitzubringen.

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